Was bedeutet es wirklich, wenn eine deutsche Hochschule autonom ist? Es geht nicht nur um mehr Geld oder weniger Vorschriften. Es geht darum, dass eine Universität oder Fachhochschule selbst entscheiden kann, wie sie lehrt, forscht und sich organisiert - ohne dass der Staat jedes Detail vorgibt. Doch in Deutschland ist diese Autonomie oft mehr auf Papier als in der Praxis. Viel zu oft hängt alles vom Landeshaushalt ab, und die Hochschulleitung hat kaum Spielraum, um langfristig zu planen. Was braucht es, damit Hochschulen wirklich frei handeln können? Und wer entscheidet eigentlich, was passiert?
Was ist Hochschulautonomie wirklich?
Hochschulautonomie bedeutet, dass eine Hochschule selbst über ihre wichtigsten Entscheidungen bestimmen darf - im Rahmen der Gesetze, aber ohne ständige Kontrolle vom Landesministerium. Dazu gehören drei Kernbereiche: Finanzautonomie, Personalautonomie und Organisationsautonomie.
Die Finanzautonomie bedeutet, dass die Hochschule selbst über ihr Budget entscheidet. Nicht der Minister bestimmt, wie viel Geld für neue Labore oder Bibliotheken ausgegeben wird. Die Hochschule bekommt einen Gesamtbetrag vom Land und darf selbst entscheiden, wo sie investiert - ob in digitale Infrastruktur, neue Studiengänge oder die Sanierung von Gebäuden. Doch in der Realität ist das oft ein Scheinrecht. Die meisten Hochschulen bekommen ihre Mittel als Pauschale, aber mit strikten Vorgaben, wo das Geld fließen darf. Das macht strategische Planung fast unmöglich.
Die Personalautonomie ist das Recht, Professor:innen selbst einzustellen. Die Hochschule soll selbst entscheiden, wer ihre Forschungsrichtung prägt. Doch in vielen Bundesländern muss die Besetzung von Professuren vom Land genehmigt werden. Das bedeutet: Ein Institut kann einen idealen Kandidaten haben - aber wenn das Ministerium sagt „nein“, dann bleibt die Stelle leer. Das verzögert Forschung, schwächt die Lehre und treibt gute Wissenschaftler:innen ins Ausland.
Die Organisationsautonomie ist das Recht, die eigene Struktur zu gestalten. Kann eine Hochschule einen neuen Studiengang einführen? Kann sie einen Fachbereich auflösen? Kann sie die Studienordnung ändern? In einer autonomen Hochschule wäre das möglich, ohne dass jede Änderung durch eine Landesverordnung genehmigt werden muss. Doch in der Praxis müssen selbst kleine Änderungen jahrelang durch bürokratische Hürden. Das hindert Hochschulen daran, schnell auf gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren - ob jetzt Digitalisierung, Klimawandel oder neue Berufsfelder.
Die Gremien: Wer entscheidet wirklich?
In deutschen Hochschulen läuft Entscheidungsfindung nicht über eine einzelne Person, sondern über ein System aus Gremien. Diese sind nicht nur Formalien - sie sind das Herzstück der Selbstverwaltung.
Das wichtigste Gremium ist der Akademische Senat. Er besteht aus Professor:innen, Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und manchmal auch Verwaltungsmitarbeitenden. Er entscheidet über grundlegende Fragen: Welche Studiengänge werden eingerichtet? Wie wird die Lehre evaluiert? Wie wird der Haushalt aufgestellt? Der Senat hat das letzte Wort bei der Satzung der Hochschule - das ist ihr Grundgesetz.
Daneben gibt es den Erweiterten Akademischen Senat. Er ist eine erweiterte Version, die auch Vertreter:innen aus der Wirtschaft, der Gesellschaft oder externen Expert:innen einbezieht. Das ist wichtig, denn Hochschulen können nicht nur für sich selbst arbeiten. Sie müssen sich mit der Gesellschaft verständigen - mit Unternehmen, mit Kommunen, mit der Zivilgesellschaft.
Die Fakultätsräte entscheiden auf der Ebene der Fakultäten. Sie bestimmen, welche Lehrveranstaltungen angeboten werden, wie die Lehre organisiert ist und wer in der Fakultät lehrt. Sie sind die ersten Ansprechpartner:innen, wenn es um konkrete Änderungen in der Lehre geht. Aber sie haben kein Recht, die Gesamtstruktur der Hochschule zu ändern. Das bleibt dem Senat vorbehalten.
Und dann ist da noch der Hochschulrat. Er ist kein Lehr- oder Forschungsgremium. Er ist ein Beratungs- und Kontrollgremium. Seine Mitglieder kommen meist aus Wirtschaft, Politik oder Kultur. Sie prüfen, ob die Hochschule ihre strategischen Ziele erreicht. Sie beraten die Leitung, aber sie entscheiden nicht. Ihre Aufgabe ist es, den Blick nach außen zu öffnen - und sicherzustellen, dass die Hochschule nicht in einer Blase lebt.
Die Hochschulleitung: Wer hat die Verantwortung?
Der Rektor oder die Rektorin ist nicht nur eine Symbolfigur. Er oder sie ist der Chef, der die Verantwortung trägt - und der auch entscheiden muss, wenn es schwierig wird. Die Hochschulleitung muss in der Lage sein, über die Interessen einzelner Fakultäten hinweg zu denken. Eine Hochschule ist nicht die Summe ihrer Abteilungen. Sie ist ein Ganzes.
Ein Beispiel: Eine Fakultät will einen neuen Masterstudiengang starten. Eine andere Fakultät braucht dringend Geld für eine neue Laboranlage. Der Rektor muss entscheiden - und das kann nur funktionieren, wenn er oder sie die nötige Macht hat. In vielen Bundesländern ist das nicht der Fall. Der Rektor muss jeden Schritt mit dem Ministerium abstimmen. Das führt zu Verzögerungen, zu Frustration und zu einer schwachen Führung.
Die Hochschulleitung sollte auch Dienstvorgesetzte für das wissenschaftliche Personal sein. Das bedeutet: Sie kann Professor:innen beurteilen, fördern, aber auch zur Verantwortung ziehen. Das ist kein Autoritätsanspruch - das ist Verantwortung. Ohne diese Befugnis kann keine Qualitätssicherung stattfinden.
Und doch: In vielen Hochschulen wird die Leitung durch Gremien eingeschränkt. Der Senat entscheidet über alles. Der Rektor hat nur noch eine koordinierende Funktion. Das ist kein Stärkung der Autonomie - das ist ein Stillstand.
Die Grenzen der Autonomie: Wo hakt es?
Deutschland ist kein Land, in dem Hochschulen frei handeln können. Im Vergleich zu den USA, Schweden oder den Niederlanden ist der staatliche Einfluss hier noch immer sehr stark. Warum? Weil der Staat der Hauptfinanzier ist. Und wo das Geld herkommt, da will man auch mitreden.
Die Folge: Hochschulen haben kaum Planungssicherheit. Ein Jahr für ein Budget, das nächste Jahr wird es gekürzt. Ein Studiengang wird genehmigt - und zwei Jahre später wird er wegen Haushaltsengpässen gestrichen. Das macht langfristige Forschung unmöglich. Wer will in einem solchen System eine große, zehnjährige Studie starten?
Ein weiteres Problem: Die Landesgesetzgeber verhandeln mit den Hochschulverbänden über Globalhaushalte. Aber diese Verhandlungen laufen meist im Geheimen. Die Studierenden, die Professor:innen, die Angestellten - sie wissen oft nicht, was entschieden wird. Das ist kein Demokratieprozess. Das ist eine Abwicklung von oben.
Und dann ist da noch die Frage der Fachaufsicht. In vielen Bundesländern kontrolliert das Ministerium nicht nur, ob die Gesetze eingehalten werden - sondern auch, ob die Forschung „richtig“ ist. Das ist gefährlich. Forschung kann nicht von Politikern beurteilt werden. Wenn ein Minister sagt „Diese Forschung ist nicht wichtig“, dann wird sie nicht mehr finanziert. Das ist kein Dialog - das ist Zensur.
Wie könnte Autonomie besser funktionieren?
Die Lösung liegt nicht in mehr Gesetzen. Die Lösung liegt in einer klaren Trennung zwischen Finanzierung und Kontrolle.
Ein Ansatz, der in der Diskussion steht, ist die Einführung von Puffer-Institutionen. Statt dass das Land direkt mit jeder Hochschule verhandelt, wird ein unabhängiger Rat eingesetzt. Dieser Rat besteht aus Wissenschaftler:innen, Vertreter:innen der Hochschulen und Expert:innen aus der Gesellschaft. Sie verhandeln mit dem Land über das Gesamtbudget - und verteilen es dann nach klaren, transparenten Kriterien: Forschungsleistung, Studienerfolg, Drittmittel, soziale Integration.
Das hat mehrere Vorteile. Erstens: Die Entscheidungen sind unabhängig von Wahlzyklen. Zweitens: Die Hochschulen bekommen mehr Planungssicherheit. Drittens: Die Politik verliert die Möglichkeit, Forschung nach politischen Interessen zu steuern.
Dazu braucht es aber auch eine klare Verantwortung. Wer entscheidet, wie Geld ausgegeben wird? Die Hochschulleitung. Wer prüft, ob es sinnvoll war? Der Hochschulrat. Wer kontrolliert, ob alles legal ist? Die Rechtsaufsicht. Und wer entscheidet über Lehre und Forschung? Die Hochschule selbst.
Das ist kein Traum. Das funktioniert in der Schweiz, in den Niederlanden, in Finnland. Warum nicht hier?
Was bleibt - und was muss sich ändern?
Hochschulautonomie ist kein Luxus. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass Wissenschaft in Deutschland weiterhin weltweit führend bleibt. Wer heute noch glaubt, dass man Forschung von oben steuern kann, der versteht nicht, wie Wissenschaft funktioniert. Sie braucht Freiheit. Sie braucht Mut. Sie braucht Verantwortung.
Was muss sich ändern? Erstens: Die Finanzautonomie muss echte Budgethoheit bedeuten - nicht nur eine Pauschale mit vielen Auflagen. Zweitens: Die Personalautonomie muss wiederhergestellt werden - ohne Ministerialgenehmigung. Drittens: Die Organisationsautonomie muss real werden - ohne jahrelange Genehmigungsverfahren. Viertens: Die Hochschulleitung muss stärker werden - mit klaren Befugnissen, nicht mit vielen Kontrollen.
Und vor allem: Die Politik muss aufhören, Hochschulen als Werkzeuge zu sehen. Sie sind keine Dienstleister für den Arbeitsmarkt. Sie sind Orte der Erkenntnis. Orte, an denen neue Ideen entstehen - auch wenn sie unbequem sind. Autonomie ist nicht eine Belohnung. Sie ist ein Recht.