WCAG 2.2: Was es für barrierefreie Webseiten in Österreich bedeutet

Wenn du eine Webseite besuchst, solltest du sie einfach nutzen können – egal, ob du eine Sehbehinderung hast, nur mit der Tastatur navigierst oder deine Konzentration schwer hält. Das ist der Kern von WCAG 2.2, einem internationalen Standard für barrierefreie Webinhalte, der 2023 aktualisiert wurde. Auch bekannt als Web Content Accessibility Guidelines, legt er fest, wie Seiten so gebaut werden, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten funktionieren. Es geht nicht um extra Funktionen, die nur wenige nutzen. Es geht darum, dass jeder – ob mit Brillen, Screenreadern, Sprachsteuerung oder einfach nur auf einem langsamen Handy – die gleichen Informationen bekommt.

WCAG 2.2 baut auf den Vorgängerversionen auf, aber mit klaren Ergänzungen: Jetzt muss eine Webseite auch für Nutzer:innen mit kognitiven Einschränkungen oder motorischen Schwierigkeiten leichter zu bedienen sein. Zum Beispiel: Ein Knopf darf nicht zu klein sein, damit man ihn mit dem Finger trifft. Ein Menü darf nicht plötzlich verschwinden, wenn man kurz ablenkt. Und Texte müssen klar strukturiert sein, damit Sprachausgaben sie richtig vorlesen können. Das sind keine Luxusfunktionen – das sind Grundrechte im digitalen Raum. In Österreich, wo immer mehr Bildungs- und Forschungsangebote online stattfinden, ist das besonders wichtig. Ob du eine Matura-Hausarbeit online einreichst, einen Förderantrag stellst oder einen wissenschaftlichen Artikel liest – wenn die Seite nicht WCAG 2.2-konform ist, schließt du Menschen aus. Und das ist nicht nur unfair, es ist auch rechtlich riskant.

Die Themen, die du hier findest, haben alle etwas mit Zugänglichkeit zu tun – auch wenn es nicht immer offensichtlich ist. Ein Artikel über inklusive Bildung, ein Ansatz, der Schüler:innen mit und ohne Behinderung gemeinsam fördert etwa zeigt, wie Inklusion im Klassenzimmer funktioniert. Dasselbe Prinzip gilt für Webseiten: Wenn du nicht alle mitnimmst, verpasst du den Punkt. Auch Nachteilsausgleich, die rechtliche Absicherung von Chancengleichheit in Schule und Studium hat seine digitale Entsprechung: Eine Webseite, die nicht barrierefrei ist, ist ein Nachteilsausgleich, der nie beantragt wurde – aber trotzdem existiert. Und wer in Österreich an Horizon Europe, dem größten EU-Forschungsprogramm mit Milliarden an Fördergeldern teilnimmt, muss heute schon Nachweise für digitale Zugänglichkeit erbringen. Es ist kein Bonus mehr – es ist Pflicht.

Du findest hier keine technischen Handbücher. Du findest Artikel, die zeigen, wie Zugänglichkeit in der Praxis funktioniert – in Schulen, in der Forschung, in der digitalen Kommunikation. Weil barrierefreie Webseiten nicht nur eine Frage der Technik sind, sondern der Haltung. Und weil in Österreich, wo Wissenschaft für alle gedacht ist, auch das Internet für alle da sein muss.