Nebenjobs im Studium in Deutschland: Steuerfreibeträge, Mindestlohn und Arbeitszeiten 2025

Studieren in Deutschland ist teuer. Die Miete, die Bücher, die Fahrt zur Uni - das alles kostet Geld. Und viele Studierende müssen neben dem Studium arbeiten, um über die Runden zu kommen. Laut dem Deutschen Studentenwerk arbeiten 63,4 Prozent der Studierenden in Deutschland nebenher. Das ist fast zwei Drittel. Aber wie viel darfst du verdienen, ohne deine Krankenversicherung zu verlieren oder dein BAföG zu gefährden? Und was passiert, wenn du plötzlich 21 Stunden pro Woche arbeitest? Die Regeln haben sich 2025 verändert - und viele Studierende wissen noch immer nicht, was das für sie bedeutet.

Wie viel darfst du verdienen, ohne Steuern zu zahlen?

Die gute Nachricht: Du musst keine Einkommensteuer zahlen, solange du unter dem Grundfreibetrag bleibst. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 12.069 Euro pro Jahr. Das sind knapp 1.006 Euro pro Monat. Wenn du also als Werkstudentin 15 Stunden pro Woche zu 14 Euro verdienst, kommst du auf etwa 840 Euro im Monat. Du bist also weit unter der Grenze. Keine Steuern. Keine Sorge.

Doch Vorsicht: Das gilt nur für Lohn- und Gehaltseinkünfte. Was viele vergessen: Auch Kapitalerträge - also Zinsen von deinem Sparkonto, Dividenden aus Aktien oder Gewinne aus Kryptowährungen - zählen dazu. Wenn du 1.200 Euro aus deinem Nebenjob verdienst und zusätzlich 500 Euro Zinsen bekommst, liegst du über der Grenze. Dann musst du eine Steuererklärung abgeben. Und dann kann es teuer werden.

Mindestlohn 2025: 12,82 Euro pro Stunde - was das für dich bedeutet

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde. Das ist eine spürbare Erhöhung gegenüber den 12,00 Euro im Jahr 2024. Für Studierende ist das eine gute Nachricht: Du verdienst mehr für dieselbe Arbeit. Aber es hat auch Konsequenzen für die Grenzen, die du nicht überschreiten darfst.

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet: Wenn du mehr als 556 Euro im Monat verdienst, bist du kein Minijobber mehr. Du bist dann ein Midijobber oder sogar sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die 556 Euro ergeben sich aus 556 = 12,82 Euro × 43,4 Stunden (die maximale Anzahl an Stunden, die du bei Mindestlohn im Monat arbeiten darfst, ohne die Grenze zu überschreiten). Das ist nicht viel - weniger als 11 Stunden pro Woche. Wenn du also 12 Stunden pro Woche arbeitest, liegst du schon über der Grenze.

Werkstudent:in - der perfekte Status für Studierende?

Der Werkstudentenstatus ist der beliebteste Weg, neben dem Studium zu arbeiten. Du bist nicht Minijobber, sondern hast einen regulären Arbeitsvertrag. Aber du hast Vorteile: Während der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Und in dieser Zeit bist du von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit - solange du in der Familienversicherung bleibst. Das spart dir jeden Monat bis zu 200 Euro.

Doch es gibt einen Haken: Die Rentenversicherung. Du bist automatisch versicherungspflichtig, es sei denn, du meldest dich explizit ab. Das ist ein häufiger Fehler. Viele Studierende wissen nicht, dass sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben - und dann später merken, dass sie mehr abgezogen bekommen haben, als sie wollten. Du kannst dich abmelden, aber nur, wenn du weniger als 450 Euro im Monat verdienst. Wer mehr verdient, muss zahlen. Und das ist teuer: 18,6 Prozent des Bruttogehalts gehen in die Rentenversicherung, die Hälfte zahlt dein Arbeitgeber, die andere Hälfte du. Aber: Jeder Euro, den du einzahlst, zahlt sich später aus. Eine kleine Rente ist besser als keine.

Studentin in drei verschiedenen Nebenjobs gleichzeitig: Restaurant, Remote-Arbeit und Uni-Hilfskraft, mit Warnzeichen '20 Stunden Max'.

BAföG und Nebenjob: Die Einkommensgrenze ist knapp

Wenn du BAföG bekommst, ist die Lage komplizierter. Hier gilt nicht der Steuerfreibetrag, sondern eine viel strengere Grenze: 538 Euro pro Monat. Ab diesem Betrag wird dein BAföG gekürzt. Und zwar mit 50 Prozent: Jeder Euro über 538 Euro reduziert deine Förderung um 50 Cent. Das ist kein Minijob - das ist eine Falle.

Ein Beispiel: Du verdienst 600 Euro im Monat. 62 Euro über der Grenze. Dein BAföG wird um 31 Euro gekürzt. Du hast also nur 569 Euro netto mehr. Du hast gearbeitet, aber nur 31 Euro mehr im Portemonnaie. Das lohnt sich kaum. Viele Studierende arbeiten deshalb nur 500 Euro im Monat - bewusst unter der Grenze. Das ist strategisch. Aber: Du musst dein Einkommen beim BAföG-Amt melden. 73 Prozent aller Rückforderungen kommen daher, dass Studierende ihr Einkommen nicht angegeben haben. Ein Fehler, der dir später Tausende Euro kosten kann.

Arbeitszeiten: 20 Stunden - und was passiert, wenn du überschreitest

Während der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Das ist keine Empfehlung - das ist ein Gesetz. Wenn du 21 Stunden arbeitest, verlierst du deinen Werkstudentenstatus. Du wirst sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet: Du zahlst selbst Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Und du verlierst die Beitragsfreiheit. Eine Studierende aus Leipzig berichtete auf Reddit: "Ich habe 22 Stunden gearbeitet, habe meine Krankenversicherung verloren und musste 387,42 Euro Nachzahlung zahlen. Die Uni hat mir nicht geholfen." In der vorlesungsfreien Zeit - also in den Semesterferien - darfst du bis zu 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden arbeiten. Das ist die Ausnahme. Aber: Du darfst nicht das ganze Jahr über 25 Stunden arbeiten. Die Regel ist: 26 Wochen mit mehr als 20 Stunden, der Rest des Jahres max. 20. Wer das nicht versteht, läuft Gefahr, in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu rutschen - und das ohne es zu merken.

Beliebteste Jobs für Studierende - und wie viel du verdienst

Nicht alle Nebenjobs sind gleich. Die beliebtesten Branchen sind klar: Gastronomie (32,7 Prozent), wissenschaftliche Hilfstätigkeiten an Universitäten (28,4 Prozent) und Call-Center (19,2 Prozent). Aber die Verdienste unterscheiden sich stark.

Im Restaurant verdienst du durchschnittlich 12,50 Euro pro Stunde. Im Call-Center 13,80 Euro. Als wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni verdienst du 16,85 Euro pro Stunde. Das ist fast ein Drittel mehr. Und du lernst dazu: Du arbeitest mit Professoren, bekommst Einblicke in die Forschung, schreibst vielleicht sogar mit. Das ist nicht nur Geld - das ist Erfahrung. Und das zahlt sich später aus.

Auch Remote-Jobs nehmen zu. 2025 arbeiten schon 27,8 Prozent der Studierenden von zu Hause aus - als Texter, Tutor, Social-Media-Manager oder bei der Datenanalyse. Das ist flexibel. Und oft besser bezahlt. Einige Unternehmen zahlen sogar 18 Euro pro Stunde für Remote-Tätigkeit - wenn du gut bist.

Labyrinth mit Regeln für Nebenjobs, Studentin auf dem Weg zur Lösung, Ziel: 'SBE 2026 - 750€ Freibetrag'.

Was du unbedingt brauchst - und was du nicht vergessen darfst

Ein Nebenjob ist kein Spiel. Du brauchst Dokumente. Und du musst sie aufbewahren. Du brauchst:

  • Deinen Studentenausweis (für den Werkstudentenstatus)
  • Deine Steuer-ID (wird dir vom Finanzamt zugeschickt - wenn du sie nicht hast, melde dich an!)
  • Deinen Arbeitsvertrag (immer unterschrieben und mit Gehaltsangabe)
  • Deine Lohnabrechnung (mindestens fünf Jahre aufbewahren - das Finanzamt kann dich noch nach drei Jahren fragen)

Und vergiss nicht: Du musst deine Arbeitszeit genau dokumentieren. Wenn du zwei Jobs hast - einer 10 Stunden, einer 12 Stunden - dann bist du bei 22 Stunden. Und das ist zu viel. Viele Studierende merken erst nach Monaten, dass sie über der Grenze liegen. Die Deutsche Rentenversicherung sagt: 42 Prozent der Studierenden, die in die Rentenversicherungspflicht geraten, bemerken das erst nach einem Jahr. Dann ist es zu spät. Die Beiträge werden nachträglich berechnet. Und du zahlst Zinsen.

Was kommt 2026? Der "Studienbegleitende Einkommens"-Plan

Die Politik hat verstanden: Die Regeln sind zu kompliziert. Deshalb soll ab 2026 ein neues Modell kommen: Der "Studienbegleitende Einkommens" (SBE). BAföG-Empfänger:innen dürfen dann bis zu 750 Euro pro Monat verdienen - ohne dass die Förderung gekürzt wird. Das wäre eine Revolution. Endlich könnte man mehr arbeiten, ohne zu riskieren, alles zu verlieren.

Doch es gibt auch Kritik. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sagt: "Die Regelungen sind ein Labyrinth. Viele Studierende verstehen sie nicht - und zahlen dafür mit ihrer Absicherung." Und internationale Studierende? Die wissen oft nicht, dass auch Nebenjobs im Ausland mitgezählt werden. Wer in Spanien im Sommer arbeitet, muss das auch in Deutschland angeben. Sonst droht eine Rückforderung.

Die Zukunft wird also komplexer - aber auch fairer. Die Mindestlohn-Erhöhung auf 13,05 Euro zum 1. Januar 2026 wird die Minijob-Grenze auf 565 Euro anheben. Wer jetzt lernt, wie die Regeln funktionieren, hat später die Nase vorn.

FAQ

Darf ich als internationaler Studierender in Deutschland einen Nebenjob haben?

Ja, aber mit Einschränkungen. Als internationaler Studierender darfst du 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Das entspricht etwa 20 Stunden pro Woche über das ganze Jahr. Die 20-Stunden-Regel während der Vorlesungszeit gilt auch für dich. Du musst dein Einkommen bei der Ausländerbehörde und dem BAföG-Amt melden - auch wenn du im Ausland arbeitest. Vergiss nicht: Jede Stunde zählt, egal wo.

Was passiert, wenn ich meine 20-Stunden-Grenze überschreite?

Du verlierst deinen Werkstudentenstatus. Du wirst sozialversicherungspflichtig: Du zahlst Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung - und zwar rückwirkend. Deine Krankenversicherung könnte dich auffordern, die Beiträge für die vergangenen Monate nachzuzahlen. Außerdem verlierst du ggf. deine Familienversicherung. Und wenn du BAföG bekommst, wird dir das Einkommen angerechnet - und du musst möglicherweise Fördergelder zurückzahlen. Es ist kein kleiner Fehler - es ist eine finanzielle Falle.

Kann ich als Werkstudent in die Rentenversicherung einbezahlt werden, obwohl ich es nicht will?

Ja, das passiert automatisch, wenn du mehr als 450 Euro im Monat verdienst. Du bist dann rentenversicherungspflichtig - es sei denn, du meldest dich vor der ersten Lohnzahlung explizit ab. Das geht nur über das Formular "Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht". Viele Studierende wissen das nicht - und zahlen monatlich bis zu 80 Euro, ohne es zu wollen. Aber: Wer jetzt zahlt, bekommt später eine höhere Rente. Es ist eine Investition.

Muss ich mein Nebeneinkommen bei der Steuererklärung angeben?

Wenn du unter dem Grundfreibetrag von 12.069 Euro im Jahr bleibst, musst du keine Steuererklärung abgeben. Aber du kannst es trotzdem tun - und dann bekommst du eventuell Geld zurück, wenn du Ausgaben wie Fahrtkosten, Arbeitsmaterial oder Studiengebühren nachweisen kannst. Wenn du über der Grenze bist - und du hast Kapitalerträge - musst du es melden. Die Finanzämter prüfen immer öfter auch kleine Einkünfte. Besser vorher melden als später eine Strafe zu bekommen.

Wie viel darf ich verdienen, wenn ich BAföG bekomme?

Du darfst maximal 538 Euro pro Monat verdienen - ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Ab 539 Euro wird dein Einkommen mit 50 Prozent angerechnet. Das heißt: Bei 600 Euro verdienst du 62 Euro mehr, aber dein BAföG sinkt um 31 Euro. Du hast also nur 31 Euro mehr im Portemonnaie. Viele Studierende arbeiten deshalb bewusst nur 500 Euro im Monat - um die Förderung nicht zu gefährden. Und sie melden es pünktlich an. Wer das nicht tut, riskiert eine Rückforderung von Tausenden Euro.

1 Kommentare

  1. Erwin Vallespin

    Erwin Vallespin

    Ich hab mal 22 Stunden gewerkstudentet, dachte, das ist doch kein Ding... bis die Krankenkasse plötzlich 387 Euro Nachzahlung verlangte. Keine Warnung. Keine E-Mail. Kein freundlicher Hinweis. Nur eine Rechnung, die ich nicht bezahlen konnte. Und jetzt sitz ich hier und frage mich: Wer hat das eigentlich erfunden? Wer denkt, dass Studierende ein Finanzamt im Kopf tragen müssen? 🤯

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