Steuererklärung für Studierende in Deutschland: Werbungskosten und Verlustvortrag einfach erklärt

Studieren kostet Geld - das weiß jeder, der gerade ein Semester bezahlt hat. Doch viele Studierende in Deutschland wissen nicht, dass sie einen Teil dieser Kosten vom Finanzamt zurückbekommen können. Besonders wer ein Zweitstudium macht, hat echte Chancen auf eine Steuererstattung. Es geht nicht um kleine Beträge, sondern um Tausende Euro - wenn man die Regeln kennt. Hier erfährst du, wie Werbungskosten und Verlustvortrag wirklich funktionieren, was du absetzen kannst und warum du als Student trotz geringem Einkommen Steuern zurückbekommen kannst.

Erststudium vs. Zweitstudium: Der entscheidende Unterschied

Die große Frage bei der Steuererklärung als Student lautet: Bist du im Erst- oder Zweitstudium? Das macht alles anders. Wer ein Bachelorstudium macht - und vorher keine Berufsausbildung absolviert hat - kann seine Studienkosten nur als Sonderausgaben absetzen. Das bedeutet: Maximal 6.000 Euro pro Jahr. Und nur, wenn du schon Steuern gezahlt hast. Viele Studenten mit Nebenjob zahlen gar keine Steuern, weil ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro (2026) liegt. Dann bleibt die Absetzung wirkungslos.

Anders sieht es aus, wenn du ein Zweitstudium beginnst. Das ist zum Beispiel ein Master, eine Weiterbildung, ein zweiter Bachelor oder ein duales Studium nach einer Ausbildung. Hier gelten deine Studienkosten als Werbungskosten. Das ist ein großer Unterschied. Werbungskosten kannst du in voller Höhe absetzen - egal wie hoch sie sind. Und wenn deine Ausgaben höher sind als dein Einkommen, entsteht ein Verlust. Diesen Verlust kannst du in zukünftige Jahre übertragen. Das nennt man Verlustvortrag.

Ein Beispiel: Du studierst Master im Bereich Wirtschaftsinformatik und verdienst 8.000 Euro im Jahr mit einem Minijob. Deine Studienkosten betragen 5.500 Euro. Du hast also 2.500 Euro mehr Ausgaben als Einkommen. Diese 2.500 Euro gehen nicht verloren. Sie werden als Verlustvortrag gespeichert. Sobald du nach dem Abschluss als Junior-Entwickler 40.000 Euro verdienst, kannst du diese 2.500 Euro von deinem Einkommen abziehen. Das spart dir Steuern - und zwar bis zu 1.000 Euro Rückerstattung, je nach Steuersatz.

Was genau kannst du als Werbungskosten absetzen?

Wenn du im Zweitstudium bist, kannst du fast alle Studienkosten als Werbungskosten geltend machen. Hier ist die Liste der absetzbaren Posten - mit echten Zahlen aus der Praxis:

  • Studiengebühren: Vollständig absetzbar - egal ob 1.200 Euro pro Semester oder 3.000 Euro an privaten Hochschulen.
  • Fachliteratur: Du kannst entweder die tatsächlichen Kosten mit Rechnungen nachweisen oder die Pauschale von 110 Euro pro Jahr nutzen. Wer 1.500 Euro Bücher kauft, sollte die echten Kosten angeben.
  • Fahrtkosten: 0,30 Euro pro Kilometer bis zum 20. Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Wer 8.000 km pro Jahr zur Uni fährt, kann 2.400 Euro absetzen. Das ist mehr als die Hälfte eines Semesterbeitrags.
  • Laptop & Technik: Ein Laptop, der hauptsächlich für das Studium genutzt wird, ist ein absetzbarer Arbeitsgegenstand. Du kannst ihn in der Regel über 3 Jahre abschreiben - oder im ersten Jahr voll absetzen, wenn er unter 800 Euro kostet.
  • Bibliothek & Druckkosten: Kosten für das Binden der Abschlussarbeit, Drucke, Kopien - alles absetzbar. Rechnungen aufheben!
  • Bewerbungskosten: 8,50 Euro pro Papierbewerbung, 2,50 Euro pro Online-Bewerbung. Wer 50 Bewerbungen schreibt, kann 250 Euro absetzen.
  • Telefon & Internet: 20 Euro pro Monat (240 Euro/Jahr) als Pauschale. Wenn du mehr nutzt, kannst du auch die tatsächlichen Kosten nachweisen.
  • Kontoführungsgebühren: 16 Euro pro Jahr - klein, aber sichtbar im Steuerbescheid.
  • Zweitwohnung: Wenn du in einer anderen Stadt studierst und deine Hauptwohnung in der Heimat bleibt, kannst du Miete, Nebenkosten und sogar die Anreisekosten absetzen.
  • Verpflegungskosten: 28 Euro pro Tag, wenn du Praktika, Studienfahrten oder Auslandssemester machst. Bei einer 3-monatigen Praxisphase in Berlin kannst du 2.520 Euro absetzen.
  • Online-Studium: Seit 2023 gelten auch Kosten für reine Online-Studiengänge als Werbungskosten, wenn es sich um ein Zweitstudium handelt. Die Wohnung wird als Arbeitsstätte anerkannt.

Wichtig: Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro. Aber wenn du deine echten Kosten höher sind, solltest du sie immer nachweisen. Das lohnt sich oft um ein Vielfaches.

Verlustvortrag: Der unsichtbare Gewinn

Der Verlustvortrag ist der geheime Trick, den viele Studierende ignorieren. Du hast im Studium kaum Einkommen - aber hohe Ausgaben. Dein Finanzamt sieht das als Verlust. Normalerweise wäre das ein Problem. Aber hier ist der Vorteil: Dieser Verlust wird nicht einfach gelöscht. Er wird gespeichert. Und zwar bis zu 7 Jahre lang.

Stell dir vor: Du studierst drei Jahre Master und hast jedes Jahr 4.000 Euro Studienkosten. Du verdienst nur 5.000 Euro pro Jahr. Das ergibt pro Jahr einen Verlust von 1.500 Euro. Über drei Jahre sammelst du 4.500 Euro Verlustvortrag. Nach dem Abschluss bekommst du einen Job mit 45.000 Euro Jahresgehalt. Du sagst dem Finanzamt: „Ich hatte früher 4.500 Euro Verlust.“ Du ziehst das von deinem Einkommen ab. Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt auf 40.500 Euro. Das spart dir in der Regel 1.000-1.500 Euro Steuern.

Der Verlustvortrag funktioniert nur, wenn du Werbungskosten absetzt - also nur im Zweitstudium. Wer ein Erststudium macht, hat keinen Verlustvortrag. Das ist ein riesiger Nachteil. Deshalb ist das duale Studium so attraktiv: Schon im ersten Studium (Bachelor) kannst du Werbungskosten absetzen, weil du beruflich tätig bist. Du baust also von Anfang an Verlustvortrag auf.

Zeitlinie, die den Übergang vom Studium mit hohen Kosten zum Berufseinstieg mit Steuervorteilen zeigt.

Wie du die Steuererklärung richtig machst

Die Steuererklärung ist nicht kompliziert - aber du musst sie richtig ausfüllen. Hier die Schritte:

  1. Belege sammeln: Rechnungen, Kontoauszüge, Fahrtprotokolle, Lohnbescheinigungen. Nutze eine App wie „SteuerGo Student“ oder eine einfache Excel-Tabelle.
  2. Steuer-ID und Lohnsteuerbescheinigung: Brauchst du unbedingt. Die bekommst du von deinem Arbeitgeber.
  3. Anlage N oder AV ausfüllen: Wenn du einen Nebenjob hast, trägst du die Werbungskosten in Anlage N ein. Wenn du kein Einkommen hast, aber Studienkosten, nutze Anlage AV (vorweggenommene Werbungskosten).
  4. Verlustvortrag angeben: In der Anlage AV kannst du den Verlust aus den Vorjahren eintragen. Das Finanzamt berechnet dann automatisch, wie viel dir zurückkommt.
  5. Absetzen, nicht überschätzen: Nur echte Kosten. Keine Schätzungen. Keine privaten Ausgaben wie Kaffee, Netflix oder neue Kleidung. Die Finanzämter prüfen das genau.

Ein Fehler, den viele machen: Sie schreiben ihre Studienkosten als Sonderausgaben, obwohl sie im Zweitstudium sind. Dann verpassen sie die vollen Absetzungen und den Verlustvortrag. Das ist ein verlorener Euro.

Wer profitiert am meisten?

Nicht jeder Student bekommt Geld zurück. Aber diese Gruppen haben die größten Chancen:

  • Master-Studenten nach einer Ausbildung oder einem ersten Studium.
  • Doktoranden, die parallel einen Nebenjob haben.
  • Duale Studierende, die schon während des Studiums verdienen.
  • Studierende mit Auslandssemester - die Reisekosten und Lebenshaltungskosten sind absetzbar.
  • Online-Studenten, die von zu Hause aus studieren - seit 2023 ist das voll absetzbar.

Ein echter Fall aus der Praxis: Ein Master-Student in München hatte 2023 Studiengebühren von 1.200 Euro, 850 Euro für Bücher, 2.450 Euro Fahrtkosten (6.500 km) und 300 Euro für eine Zweitwohnung. Das macht 4.800 Euro. Er verdiente 7.000 Euro. Die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro wurde automatisch angerechnet. Er hat also 3.570 Euro echte Werbungskosten geltend gemacht. Sein zu versteuerndes Einkommen sank auf 3.430 Euro. Er bekam 1.850 Euro Steuerrückerstattung - ohne Nebenjob zu kündigen.

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Was du nicht absetzen kannst

Es gibt auch Grenzen. Hier die häufigsten Irrtümer:

  • Erststudium ohne Berufsausbildung: Nur 6.000 Euro als Sonderausgabe - und nur, wenn du Steuern gezahlt hast.
  • Privatleben: Kaffee, Netflix, Kleidung, Reisen mit Freunden - das ist privat.
  • Studienabschluss ohne Einkommen: Wenn du nach dem Master nichts verdienst, kann das Finanzamt den Verlustvortrag nicht auszahlen. Er bleibt gespeichert - bis du arbeitest.
  • Keine Belege: Ohne Rechnung, keine Absetzung. Das Finanzamt akzeptiert keine Schätzungen.

Ein weiterer Fehler: Viele Studenten glauben, dass sie erst ab 450 Euro Einkommen Steuern zahlen. Das ist falsch. Der Grundfreibetrag liegt bei 11.604 Euro (2026). Erst darüber beginnt die Steuer. Bis dahin zahlt man 0 % - aber man kann trotzdem Verlustvortrag aufbauen.

Was ändert sich 2026?

Die Diskussion um die Gleichstellung von Erst- und Zweitstudium läuft. Die Jungen Union will die 6.000-Euro-Grenze für Erststudierende auf 10.000 Euro anheben. Die SPD verteidigt die aktuelle Regelung als Anreiz für lebenslanges Lernen. Die Finanzverwaltung hat bereits 2023 klargestellt, dass Online-Studium als Werbungskosten gilt. Das ist ein großer Schritt.

Langfristig wird sich die Regelung verändern. Aber bis dahin: Wer jetzt im Zweitstudium ist, hat die besten Chancen. Die Verlustvorträge, die du heute aufbaust, zahlen sich in 2-5 Jahren aus - wenn du im Beruf stehst.

Was du jetzt tun solltest

Wenn du studierst und Nebenjob hast: Sammle deine Belege. Schreibe auf, was du ausgegeben hast - Fahrtkosten, Bücher, Gebühren. Nutze eine kostenlose App wie „SteuerGo Student“ oder eine Excel-Tabelle. Mache deine Steuererklärung - selbst wenn du denkst, du hast kein Geld verdient. Vielleicht bekommst du mehr zurück, als du denkst.

Und wenn du gerade erst mit dem Master anfängst: Beginne jetzt mit der Dokumentation. Ein Verlustvortrag von 10.000 Euro, der nach der Promotion ausgezahlt wird, kann dir 3.500 Euro Steuern sparen. Das ist mehr als ein Monatsmiete.

Kann ich meine Studienkosten absetzen, wenn ich keinen Nebenjob habe?

Ja, aber nur, wenn du ein Zweitstudium machst. Dann kannst du deine Studienkosten als Werbungskosten absetzen und einen Verlustvortrag bilden. Selbst wenn du kein Einkommen hast, speichert das Finanzamt deinen Verlust. Später, wenn du einen Job bekommst, wird dir dieser Verlust als Steuereinsparung gutgeschrieben. Im Erststudium dagegen ist das nicht möglich - du brauchst mindestens 6.000 Euro Einkommen, um die Sonderausgaben absetzen zu können.

Was ist der Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten?

Sonderausgaben gelten nur für Erststudien und sind auf 6.000 Euro pro Jahr begrenzt. Du kannst sie nur absetzen, wenn du bereits Steuern gezahlt hast. Werbungskosten gelten für Zweitstudien und duale Studiengänge. Sie sind unbegrenzt absetzbar. Außerdem kannst du mit Werbungskosten einen Verlustvortrag bilden - das ist bei Sonderausgaben nicht möglich. Werbungskosten sind also viel günstiger für Studierende mit Berufserfahrung.

Kann ich meine Laptop-Kosten komplett absetzen?

Ja, wenn der Laptop hauptsächlich für das Studium genutzt wird. Wenn er unter 800 Euro kostet, kannst du ihn im Jahr des Kaufs voll absetzen. Teurere Laptops musst du über 3 Jahre abschreiben - also jedes Jahr ein Drittel. Ein Laptop für 1.200 Euro bringt dir also 400 Euro Absetzung pro Jahr. Du musst nur den Kaufbeleg aufheben und angeben, dass du ihn beruflich nutzt.

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich im Ausland studiere?

Ja, wenn es ein Zweitstudium ist. Kosten für ein Auslandssemester - wie Studiengebühren, Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegung - kannst du als Werbungskosten absetzen. Die Verpflegungspauschale beträgt 28 Euro pro Tag. Auch Reisekosten zur Uni im Ausland sind absetzbar. Du brauchst nur Belege: Flugtickets, Mietvertrag, Rechnungen. Das Finanzamt akzeptiert das seit 2023 eindeutig.

Wie lange gilt der Verlustvortrag?

Der Verlustvortrag gilt bis zu sieben Jahre. Du kannst ihn in jedem Jahr nutzen, in dem du Einkommen hast. Wenn du nach dem Studium drei Jahre lang keinen Job hast, bleibt der Verlust gespeichert. Sobald du anfängst zu verdienen, kannst du ihn abziehen. Wenn du nach sieben Jahren immer noch keinen Job hast, verfällt der Verlust. Deshalb lohnt es sich, nach dem Abschluss schnell einen Job zu finden - nicht nur fürs Geld, sondern auch für die Steuervorteile.

1 Kommentare

  1. Helga Goldschmidt

    Helga Goldschmidt

    Ich hab mein Masterstudium abgeschlossen und bekam letztes Jahr knapp 1.700 Euro zurück. Kein Witz. Habe nur die Belege gesammelt, die im Artikel stehen – Fahrtkosten, Bücher, Laptop. Keine komplizierte Rechnung. Einfach nur gemacht. Wer das nicht tut, lässt Geld liegen.

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